· Fachbeitrag · Vergütung
Bei MD-Prüfung zur Qualitätssicherungsrichtlinie Bauchaortenaneurysma durchgefallen ‒ und jetzt?
von RA, FA MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat u. a. für zugelassene Krankenhäuser Richtlinien zur Qualitätssicherung erlassen. Deren Einhaltung hatte der Medizinische Dienst (MD) in den letzten Jahren aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht geprüft. Inzwischen wird dies aber verstärkt nachgeholt. Unter den Krankenhausträgern sorgt dies für erhebliche Unruhe. Denn wer die Prüfung nicht besteht, muss mit enormen Umsatzverlusten rechnen. Prüfgegenstand sind u. a. die Qualitätssicherungsrichtlinie Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) und voraussichtlich ab dem 01.01.2024 die Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL). Wie Sie auf einen negativen MD-Prüfbescheid zur QBAA-RL reagieren, lesen Sie in diesem Beitrag, ein Folgebeitrag befasst sich mit MD-Prüfungen zur PPP-RL. |
Rechtlicher Hintergrund und Bedeutung
In den §§ 136 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) V hat der Gesetzgeber den G-BA ermächtigt, für die vertragsärztliche Versorgung und für zugelassene Krankenhäuser u. a. Qualitätssicherungsrichtlinien zu erlassen. Wichtige Bestandteile der Richtlinien sind differenzierte Leistungsanforderungen und Personaluntergrenzen gemäß PPP-RL. Nach der PPP-RL sind Krankenhäuser verpflichtet, die Zahlen über die Einhaltung der Personaluntergrenzen quartalsweise zu melden. Kommt das Krankenhaus seiner Mitwirkungspflicht nicht fristgerecht nach, wird dies schon jetzt mit Vergütungsabschlägen sanktioniert.
MERKE | Bzgl. der Einhaltung der QBAA-RL gelten die Sanktionsregelungen schon jetzt. Für die PPP-RL sollen sie erst zum 01.01.2024 scharf geschaltet werden. |
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