· Fachbeitrag · Weiterbildung
Weiterbildungszeugnis: Das müssen Sie als Weiterbildungsbefugte(r) wissen
von Dr. med. Doris Dorsel, M. A., LL.M., Ärztekammer Westfalen-Lippe
| Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung haben Anspruch auf ein Weiterbildungszeugnis ‒ sowohl zum Ende der Aus- bzw. Weiterbildung als auch ggf. als Zwischenzeugnis. Das Weiterbildungszeugnis belegt, dass die Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WO) absolviert wurde die im Zeugnis dargestellten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen sind. Das Zeugnis ist Grundlage der Zulassung zur Facharztprüfung und geht in die Prüfungsentscheidung ein. Der folgende Beitrag fasst zusammen, was Sie als weiterbildungsbefugter Arzt bei der Zeugniserstellung wissen müssen. |
Das Weiterbildungszeugnis ist kein Arbeitszeugnis
Ein Weiterbildungszeugnis ist streng zu trennen vom Arbeitszeugnis. Ein Arbeitszeugnis wird vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht erstellt, um die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers zu bewerten und dessen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten (CB 12/2012, Seite 14).
Zweck des Weiterbildungszeugnisses ist der Nachweis der absolvierten Weiterbildung. Das Zeugnis soll den Weiterbildungsverlauf samt erworbenen und ggf. noch ausstehenden Weiterbildungsinhalten (...) darstellen. Nur so kann die Ärztekammer den individuellen Weiterbildungsgang nachvollziehen und eine begründete Entscheidung über die Prüfungszulassung treffen (§ 12 WO). Adressaten des Zeugnisses sind die Ärztekammer und der Weitergebildete. Die Weitergabe an Dritte bedarf aus Datenschutzgründen dessen Zustimmung.
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