· Fachbeitrag · Weiterbildungsrecht
So vermeiden Sie typische Fehler bei der Erstellung von Weiterbildungszeugnissen
von Dr. Wolf Rommel, LL.M., Ärztekammer Westfalen-Lippe, www.aekwl.de
| Weiterbildungszeugnisse bleiben ein Dauerthema für Chefärzte. Sie sind auf Antrag des Weiterbildungsassistenten innerhalb von drei Monaten zu erstellen - nach seinem Ausscheiden sogar unverzüglich! Oft geschieht dies unter großem Zeitdruck, doch Vorsicht: Viele Zeugnisse entsprechen nicht den formellen Anforderungen. So kann der ausstellende Chefarzt bei unrichtigen Zeugnissen in die Haftungsfalle geraten oder seine Weiterbildungsbefugnis verlieren! Wie sollte sich der Chefarzt beim Thema Weiterbildung organisieren und welche Kriterien muss das Zeugnis erfüllen? |
Bedeutung des Weiterbildungszeugnisses
In erster Linie ist das Weiterbildungszeugnis für den Weiterbildungsassistenten von herausragender Bedeutung. Doch zugleich ist es auch ein Aushängeschild für den ausstellenden Arzt, denn das Zeugnis wird neben der Ärztekammer auch vielen weiteren Leitenden Ärzten und Chefärzten als Nachweis für erlernte Kompetenzen vorgelegt. Daher sollte es sehr sorgfältig erstellt werden - mit folgenden Prämissen:
- Das Zeugnis sollte nur relevante Aussagen im Zusammenhang mit der Weiterbildungsordnung treffen. Ausschweifungen - insbesondere über das Leistungsspektrum der eigenen Abteilung - sind zu vermeiden. Gleiches gilt für eine (oft missverständliche) blumige Ausdrucksweise.
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