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Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger
| Für die BG-Abrechnung gibt es eine lesens- und beachtenswerte „Anleitung“, die sowohl den Vertrag zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern als auch die gesamte UV-GOÄ umfasst. In ihr ist die Sichtweise des Arbeitskreises „Rechnungsprüfung“ des Hauptverbandes zur Anwendung des Vertrages und der UV-GOÄ dargelegt. |
Die Arbeitshinweise sind im Internet eingestellt und öffentlich zugänglich unter der Adresse www.dguv.de. Sie finden die Anleitung, indem Sie sich nach der nachfolgenden Reihenfolge „durchklicken“: Zunächst oben links - unter den Bildern mit den Köpfen - auf „Arztpraxen und Krankenhäuser“ klicken, dann in der Mitte „Wie rechne ich meine ärztlichen Leistungen ab?“ wählen - schließlich finden Sie unter der Rubrik „Aktuelle Info“ die „Arbeitshinweise der UV-Träger zur Bearbeitung von Arztrechnungen“.