10.01.2022 · Fachbeitrag · Unfallversorgung
UV-Träger streicht Leistungen des D-Arztes trotz Verweis auf Arbeitshinweise – was tun?
| Frage: „Nach den Arbeitshinweisen der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen (online unter iww.de/s5815 ; ebenda Seite 56) gelten Leistungen, die der D-Arzt in Sonderfällen vor der stationären Aufnahme von Unfallpatienten erbringt, nicht als vorstationäre Leistungen. Sie sind daher nicht mit der DRG-Pauschale abgegolten und dürfen vom D-Arzt berechnet werden. Eine Unfallkasse streicht die Leistungen der Erstvorstellung trotz Hinweis auf die Arbeitsanweisung, da die stationäre Aufnahme zwei Tage später stattgefunden hat. Zu Recht?“ |
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