· Fachbeitrag · BG-Abrechnung
COVID-19-Pauschale für D-Ärzte ab 16.03.2020
| Die Berufsgenossenschaften haben sich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ausschließlich ambulante Behandlungen im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. |
Für jeden Behandlungstag wird zusätzlich zu den Behandlungskosten eine Pauschale in Höhe von 4 Euro erstattet. Sollten ggf. höhere Kosten für Mundschutz, Einmalkittel etc. entstanden sein, sind auch diese mit der Pauschale abgegolten!
- Die Pauschale gilt rückwirkend ab 16.03.2020.
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