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  • 20.09.2023 · Fachbeitrag · Bildgebung

    Wann ist bei Arthroskopien ein Videoendoskopiezuschlag nach Nr. 5298 GOÄ analog berechnungsfähig?

    | Frage: „Bei Arthroskopien verwenden wir zur Bildübertragung und Aufzeichnung anstelle eines Glasfaserendoskops ein digitales Videoendoskop. Ggf. bearbeiten wir die Aufnahmen digital nach (z. B. Vergrößerung). Kann unter diesen Voraussetzungen die Nr. 5298  GOÄ analog berechnet werden?“ |