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  • · Nachricht · Bildgebungsverfahren

    HD-Endoskopie: Ist Nr. 5733 GOÄ analog berechnungsfähig?

    | FRAGE: „Vor Kurzem hat unsere Abteilung für bestimmte endoskopische Untersuchungen ein Gerät angeschafft, das Aufnahmen im HDTV-Modus darstellt. Kann für den Einsatz dieses Geräts die Analog-Ziffer 5733 verwendet werden?“ |

     

    Antwort: Die HD-Endoskopie ist bei verbesserten Bildgebungsverfahren mittlerweile als Gerätestandard zu sehen. Eine Berechnung der Nr. 5733 zur HD-Darstellung führt zu Beanstandungen. Für bestimmte endoskopische Verfahren empfiehlt die Bundesärztekammer (BÄK) Zuschläge (s. Tabelle; Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 39 vom 25.09.2020). Inwieweit die in dem BÄK-Beschluss genannten „ähnlichen Bildgebungsverfahren“ auch auf die HD-Bildgebung zutreffen, bleibt allerdings offen. Nach unserer Auffassung bezieht sich Nr. 634 analog auf andere Lichtquellen, sodass bei einer Standardlichtquelle nicht von einem anderen Bildgebungsverfahren ausgegangen werden kann.

     

    • Empfohlene Zuschläge zu endoskopischen Leistungen (BÄK)
    Zuschlag
    Beschreibung
    Bewertung

    Nr. 634 GOÄ (Lichtreflex-Rheographie) analog

    Zuschlag für Narrow Band Imaging (NBI) und/oder Blue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI) und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren, je Sitzung

    120 Punkte

    1,0-fach: 6,99 Euro

    2,3-fach: 16,09 Euro

    3,5-fach: 24,48 Euro

    Nr. 5298 GOÄ (digitale Radiographie) analog

    Videoendoskopie-Zuschlag zu endoskopischen Leistungen bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaser-Endoskops, ggf. einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (z. B. Vergrößerung) und Aufzeichnung, je Sitzung

    25 v. H. des einfachen Gebührensatzes für die jeweilige Basisleistung

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2022 | Seite 2 | ID 48403955