· Nachricht · Bildgebungsverfahren
HD-Endoskopie: Ist Nr. 5733 GOÄ analog berechnungsfähig?
| FRAGE: „Vor Kurzem hat unsere Abteilung für bestimmte endoskopische Untersuchungen ein Gerät angeschafft, das Aufnahmen im HDTV-Modus darstellt. Kann für den Einsatz dieses Geräts die Analog-Ziffer 5733 verwendet werden?“ |
Antwort: Die HD-Endoskopie ist bei verbesserten Bildgebungsverfahren mittlerweile als Gerätestandard zu sehen. Eine Berechnung der Nr. 5733 zur HD-Darstellung führt zu Beanstandungen. Für bestimmte endoskopische Verfahren empfiehlt die Bundesärztekammer (BÄK) Zuschläge (s. Tabelle; Quelle: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 117, Heft 39 vom 25.09.2020). Inwieweit die in dem BÄK-Beschluss genannten „ähnlichen Bildgebungsverfahren“ auch auf die HD-Bildgebung zutreffen, bleibt allerdings offen. Nach unserer Auffassung bezieht sich Nr. 634 analog auf andere Lichtquellen, sodass bei einer Standardlichtquelle nicht von einem anderen Bildgebungsverfahren ausgegangen werden kann.
| ||
Zuschlag | Beschreibung | Bewertung |
Nr. 634 GOÄ (Lichtreflex-Rheographie) analog | Zuschlag für Narrow Band Imaging (NBI) und/oder Blue Light Imaging (BLI)/Light Color Imaging (LCI) und/oder ähnliche Bildgebungsverfahren, je Sitzung | 120 Punkte 1,0-fach: 6,99 Euro 2,3-fach: 16,09 Euro 3,5-fach: 24,48 Euro |
Nr. 5298 GOÄ (digitale Radiographie) analog | Videoendoskopie-Zuschlag zu endoskopischen Leistungen bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaser-Endoskops, ggf. einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (z. B. Vergrößerung) und Aufzeichnung, je Sitzung | 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes für die jeweilige Basisleistung |