· Fachbeitrag · Chirurgie
Exzision tiefliegender kleiner Geschwülste
| Für Geschwulstexzisionen sind in der GOÄ Nr. 2403 (Exzision einer in oder unter der Haut liegenden kleinen Geschwulst) und Nr. 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst) enthalten. Eine Gebührenposition für die Exzision tiefliegender, kleiner Geschwulste enthält die GOÄ hingegen nicht. Sie muss analog abgerechnet werden. Als gleichwertige Leistung für die Analogabrechnung kann die Nr. 2402 (Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe) herangezogen werden. |
Quelle: Ausgabe 10 / 2014 | Seite 20 | ID 42971739