· Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
Strukturprüfung nach § 275d SGB V: Die StrOPS-RL 2022 macht es Krankenhäusern nicht einfacher
von RA und FA MedR, Dr. Tilman Clausen, Hannover, armedis.de und RA und FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Düsseldorf, moellerpartner.de
| Die aktuelle Fassung der Richtlinie des MD Bund „regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS‒Codes nach § 275d SGB V (StrOPS-RL)“ als Grundlage für Strukturprüfungen nach § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V wurde im Vergleich zum Vorjahr nicht nur etwa einen Monat später veröffentlicht (online unter iww.de/s6607 ), sondern sie macht Krankenhausträgern das Leben auch nicht einfacher: Neben offenen datenschutzrechtlichen Fragen (Abruf-Nr. 48440958 ) birgt die Richtline eine Reihe praxisrelevanter Herausforderungen bei der Strukturprüfung, die im Folgenden auszugsweise mit Lösungsvorschlägen dargestellt werden. |
Änderungen des OPS
Die StrOPS-RL in der Fassung von 2021 definierte als Grundlage für Strukturprüfungen die StrOPS-RL sowie den durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) nach § 301 Abs. 2 SGB V (vgl. iww.de/s6683, ibid., Seite 12/16). Die aktuelle Fassung nennt auf Seite 18/23 als Grundlage die StrOPS, die auf dem OPS „beruht“ (zur Bedeutung vgl. den Abschnitt „Unterschiede zwischen der StrOPS-RL und dem OPS-Katalog“).
Bei Änderungen des OPS im Rahmen der jährlichen Weiterentwicklung von Strukturmerkmalen der OPS-Codes durch das BfArM ist laut beiden Fassungen der StrOPS-RL direkt die „Richtlinie bzw. ihre Anlagen entsprechend anzupassen“. Bescheide über die Erteilung der Bescheinigung, wonach das Krankenhaus den entsprechenden OPS-Code abrechnen und vereinbaren darf, bleiben von Änderungen der Richtlinie für die Dauer ihrer Gültigkeit unberührt.
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