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Zweimal Nr. 280 GOÄ für die parallele Gabe von Blutkonserven?
Frage: „Kann bei der parallelen Gabe von zwei Blutkonserven die Nr. 280 GOÄ
zweimal oder nur einmal berechnet werden? Sollte Letzteres gelten, trifft
dann die zusätzliche Berechnung der Nr. 282 GOÄ zu?“
Antwort: Nr. 280 GOÄ (330 Punkte) lautet „Transfusion der ersten Blutkonserve“. Gleich welche der beiden Blutkonserven man als erste betrachtet, schließt dies die Zweifachberechnung der Nr. 280 GOÄ bei Paralleltransfusion aus. Nr. 282 GOÄ (150 Punkte) lautet „Transfusion jeder weiteren Blutkonserve ... im Anschluss an die Leistungen nach Nr. 280 oder Nr. 281 ...“. Dies setzt jedoch nicht voraus, dass die erste Blutkonserve vollständig „durchgelaufen“ ist. „Im Anschluss an“ ist eine sachlogische Beziehung, laut der die Nr. 282 GOÄ nicht berechnet werden kann, wenn die zugrunde liegende Leistung, auf die verwiesen wird, nicht erbracht wurde. Da diese aber erbracht wird, ist die Berechnung mit den Nrn. 280 plus 282 GOÄ zutreffend.