· Fachbeitrag · Gastroenterologie
Myotomie im Rahmen einer ÖGD bei Achalasie ‒ welche Gebührenziffern sind berechnungsfähig?
| FRAGE : „Ich suche eine GOÄ-Ziffer für die Myotomie, die im Rahmen einer Ösophago-Gastro-Duodenoskopie (ÖGD) durchgeführt wird. Können Sie hier eine Empfehlung aussprechen?“ |
Antwort: Nach der PKV-Kommentierung ist die Myotomie bei Achalasie im Rahmen einer Endoskopie mit der endoskopischen Grundziffer abgegolten. Aufgrund dieser Kommentierung ist zu befürchten, dass eine zusätzliche Leistungsziffer zunächst Ablehnung erfährt.
Aus unserer Sicht ist diese Kommentierung des PKV-Verbands kaum stichhaltig. Die endoskopischen Leistungen in der GOÄ enthalten keineswegs einen zusätzlichen Eingriff, sondern als obligatorischen Leistungsinhalt lediglich die Probeexzision und/oder Probepunktion. Damit sind die Leistungsbeschreibungen dieser diagnostischen Leistungen abschließend und weitere Eingriffe keineswegs inkludiert. Als Leistungsposition für die Myotomie kommt ggf. Nr. 2072 GOÄ (offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung) als Analogposition infrage. In der PKV-Kommentierung wird auf Nr. 3125 GOÄ als Analogleistung negativ Bezug genommen (Eröffnung des Ösophagus vom Halsgebiet aus). Diese Leistung ist für die Myotomie sicherlich überbewertet.