· Fachbeitrag · Gefäßchirurgie/Innere Medizin
Flussmessungen im Rahmen einer Operation oder Dialyse - Empfehlungen zur Analogabrechnung
Intraoperative Blut-Durchflussmessungen mit nicht-endovasculären Verfahren (zum Beispiel TransonicTM) können analog mit der Nr. 644 GOÄ (Untersuchung der Strömungsverhältnisse ... einschließlich graphischer Registrierung, 18,89 Euro bei 1,8-fachem Steigerungsfaktor) abgerechnet werden. Grundsätzlich wäre die Analogabrechnung auch mit der Nr. 643 GOÄ (periphere Druck- und/oder Strömungsmessung, 12,59 Euro bei 1,8-fachem Steigerungsfaktor) möglich. Da aber in der Regel eine graphische Auswertung erfolgt, erscheint der Abgriff mit der Nr. 644 GOÄ angemessener.
Berechnung der Überwachung von Dialyseshunts
Zur Überwachung von Dialyseshunts mit Einsatz einer Indikatorverdünnungsmethode (zum Beispiel im Rahmen monatlicher Kontrolle mit Flow-QC) empfehlen wir die Analogabrechnung mit der Nr. 647 GOÄ (Kreislaufzeitmessungen mittels Indikatorverdünnungsmethoden, 1,8-fach 23,08 Euro).
Berechnung der Messungen an nur einem Gefäßtyp
Bei Messungen an nur einem Gefäßtyp (Arterien) kann Nr. 644 GOÄ nur einmal für dieselbe Sitzung berechnet werden, bei Messungen an Arterien und Venen wäre grundsätzlich auch der Zweifachansatz möglich. Nr. 647 GOÄ ist in einer Sitzung ebenfalls nur einmal berechnungsfähig. Hinzuweisen ist darauf, dass diese aufgrund einer aktuellen Anfrage gegebenen Empfehlungen noch nicht „ausdiskutiert“ sind. Ihre eigenen Erfahrungen greifen wir im Rahmen unseres Leserservice gerne auf.