· Nachricht · Geriatrie
Wie ist eine sensorische Sitzdruckmessung abzurechnen?
| FRAGE: „Seit Kurzem führen wir bei uns sensorische Sitzdruckmessungen durch. Das Verfahren ist von NOVEL, die Bezeichnung ist PLIANCE. Die Anschaffungskosten lagen bei 10.000 Euro, die jährlichen Wartungskosten betragen 1.800 Euro. Es sind 32 x 32 Messpunkte und man kalkuliert einen Zeitaufwand von durchschnittlich 75 Minuten. Welche Ziffer kann man dafür abrechnen?“ |
Antwort: Für diese Untersuchung erscheint aus unserer Sicht der Ansatz der Ziffer 652 GOÄ in analoger Anwendung möglich. Für ein ähnliches Verfahren ‒ die pedographische Druckverteilungsmessung ‒ gibt es eine Abrechnungsempfehlung des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer (BÄK) vom 30.01.1997 (online unter iww.de/s5176) .
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8. Sitzung vom 30.01.1997
Berechenbar mit Nr. 652 GOÄ analog.
Anmerkung: Der Beschluss bezieht sich auf das Verfahren der Abnahme sehr vieler (etwa 1.000) Messpunkte während des Laufens über Druckmessfolien und rechnerische Aufarbeitung zu einem farbcodierten Druckbild zur Herstellung eines optimal druckentlastenden Schuhs je Sitzung, auch für die Untersuchung beider Füße, nur einmal berechenbar.
(Beschluss des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 36 (10.09.1999), Seite A-2242‒A-2244). |