· Fachbeitrag · GOÄ-Novelle
Die neue GOÄ: Kein Fortschritt für privat liquidierende Chefärzte
von Rechtsanwalt Michael Lennartz, Kanzlei Kazemi & Lennartz Rechts-anwälte PartG, Bonn, medi-ip.de
| Mehr Bürokratie und GKV-ähnliche Strukturen: Dieses Szenario droht mit der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), analysiert man die aktuellen Verhandlungen zur GOÄ-Novellierung, die weitgehend geheim ablaufen. Zudem besteht die Gefahr, dass die bisherige klare Trennung zwischen dem Behandlungsvertrag (Arzt/Patient) und dem Versicherungsverhältnis (PKV/Patient) aufgeweicht wird. |
Hintergrund: Neue Gremien entwickeln die GOÄ weiter
Basis der Verhandlungen ist eine Rahmenvereinbarung zwischen Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband vom 11. November 2013. Die neue GOÄ soll durch neu zu schaffende Gremien weiterentwickelt und gepflegt werden. Dies bedeutet: Die GOÄ wird künftig nicht mehr allein vom Verordnungsgeber erstellt. Ist dies im Sinne des Patienten?
Wie auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag zu vernehmen war, wurde bereits ein „Informationspaket“ mit einer „TOP-400-Liste“ ohne Leistungsbewertung an das Bundesgesundheitsministerium überreicht. Zudem soll die Novellierung des Paragrafenteils der GOÄ im Wesentlichen abgeschlossen sein, wobei offenbar ein „robuster Einfachsatz“ geschaffen wird.
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