26.08.2015 · Fachbeitrag · Gruppentherapie
Gegebenenfalls Nr. 20 statt Nr. 847 GOÄ abrechnen
| Seit 1996 gibt es in der GOÄ die Nr. 20: „Beratungsgespräch in Gruppen (...) im Rahmen der Behandlung von chronischen Krankheiten, Dauer mindestens 50 Minuten.“ Mit 120 Punkten (2,3-fach 16,09 Euro) ist Nr. 20 besser bewertet als Nr. 847 GOÄ (Übende Verfahren [...] Dauer mindestens 20 Minuten; 45 Punkte; 2,3-fach 6,03 Euro). Wann ist welche Ziffer abzurechnen? |
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