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  • 02.03.2016 · Fachbeitrag · Gynäkologie

    Kein Ausschluss der Nr. 403 neben Nr. 418 GOÄ

    | Bei Berechnung der Nr. 403 GOÄ (Zuschlag transkavitäre Untersuchung) wird wieder häufiger moniert, dass daneben noch Nr. 418 (Mamma-Sonografie) berechnet wurde. Die Folge: Nr. 403 wird gestrichen. Richtig wäre die Streichung nur dann, wenn ausschließlich Nr. 418 neben Nr. 403 berechnet worden wäre. Tatsächlich erfolgt die Berechnung aber nur, wenn in derselben Sitzung eine transvaginale Sonografie der Beckenorgane (Nrn. 410 und 420) erfolgt ist. |