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  • 17.03.2020 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Abtretung der Arztrechnung an die PKV nutzen!

    | Privatversicherte werden von den Kostenträgern regelmäßig angehalten, nur den Teil der Rechnungssumme zu begleichen, den die PKV erstattet hat. Überbordender Schriftwechsel, der sich über Monate und Jahre hinzieht, ist die Folge. Patienten sollten daher auf die Möglichkeit der Abtretung der Arztrechnung an die PKV hingewiesen werden. |