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  • · Fachbeitrag · Infusionen

    Wie ist die Chemotherapieabgabe mittels Perfusor über sieben Tage abzurechnen?

    | FRAGE: „Wenn der Patient mit einer Perfusorpumpe zur Chemotherapieabgabe für sieben Tage nach Hause geht, kann ich dann täglich die Nr. 276 GOÄ abrechnen oder nur am Tag, an dem die Infusion gelegt wird?“ |

     

    Antwort: Laut den allgemeinen Bestimmungen zu Abschnitt C. II. GOÄ stellt der Leistungsansatz u. a. auf den Behandlungstag (Zeitraum zwischen 0 und 24 Uhr) ab: „Die Leistungen nach den Nummern 270, 273 bis 281, 283, 286 sowie 287 können jeweils nur einmal je Behandlungstag berechnet werden.“

     

    Eine erneute Gefäßpunktion ist keine Bedingung für die Berechnungsfähigkeit. Daher können Infusionen, die an ein liegendes System angeschlossen sind, täglich berechnet werden. Auch dies ist den allgemeinen Bestimmungen zu entnehmen: Gegebenenfalls [Hervorhebung durch die Redaktion] erforderliche Gefäßpunktionen sind Bestandteil der Leistungen ...“

    Quelle: Ausgabe 09 / 2024 | Seite 1 | ID 50093471