· Fachbeitrag · Innere Medizin
Frequenzspektrumanalyse bei ECG
| Gleichermaßen wurde die Berechnung der Nr. 404 (Zuschlag Frequenzspektrumanalyse) neben der Nr. 424 abgelehnt. Da in der Nr. 424 die Nr. 423 einbezogen sei und der Zuschlag nach Nr. 404 ausdrücklich neben Nr. 423 nicht berechnungsfähig ist, sei der Zuschlag damit auch nicht neben der Nr. 424 berechnungsfähig. |
Auch dies ist eine versuchte Irreführung. Einbezogen in die Nr. 424 ist nur die „Leistung nach Nr. 423“, nicht aber der Zuschlag nach Nr. 404. Folgerichtig sind in der Anmerkung zu Nr. 404 nur die Nrn. 422 und 423 ausgeschlossen, nicht jedoch die Nr. 424.
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 20 | ID 36937480