02.03.2016 · Fachbeitrag · Innere Medizin
Nrn. 404, 405 und 406 beim Echo zusammen berechnen?
| Ein ähnliches Problem betrifft Internisten, wenn bei einer Echokardiografie-Sitzung auch B-Bild-Sonografien erfolgen und hierfür die Nrn. 404 GOÄ (Zuschlag Frequenzspektrumanalyse), 405 (Zuschlag zu 424 bei cw-Doppler), 406 (Zuschlag zu 424 bei Farbkodierung), 424 (ECG) und 410, 420 (B-Bild-Sonografien) GOÄ berechnet werden. Selbstverständlich werden die Zuschläge nicht zu den Nrn. 410 bzw. 420 GOÄ berechnet, sondern zum ECG. Da die GOÄ keinen Ausschluss der Nrn. 410 bzw. 420 neben Nr. 424 enthält, können die Ziffern nebeneinander abgerechnet werden. Auch hier sollte man – um transparent zu sein – die Zuschläge direkt im Anschluss an Nr. 424 GOÄ anführen, nicht vorweg und nicht hinter den Nrn. 410 bzw. 420. |
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