· Fachbeitrag · Innere Medizin
Sonographische Untersuchungen des Dialyseshunts nicht gesondert berechnungsfähig
Sonographische Untersuchungen des Dialyseshunts, die in einer Sitzung mit der Dialyse erfolgen, sind nicht eigenständig berechenbar. Wenn dies auch sachlich nicht einzusehen ist, steht dem doch die Anmerkung nach der Nr. 793 GOÄ (Betreuung bei Peritonealdialyse) entgegen, die sich auch auf die Dialyseleistungen nach den Nrn. 790 bis 792 bezieht. Demnach sind Leistungen des Abschnitts C, wenn sie in ursächlichem Zusammenhang mit der Dialyse erfolgen, nicht gesondert berechnungsfähig.
Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 20 | ID 28521780