21.08.2017 · Fachbeitrag · Innere Medizin/Kardiologie
Zuschlag Nr. 404 GOÄ bei Echokardiografie und Duplex hirnversorgender Gefäße in einer Sitzung
| Häufig werden neben der Nr. 424 GOÄ für die Echokardiografie (ECG) der Zuschlag Nr. 404 GOÄ (Frequenzspektrumanalyse) und dazu noch die Nrn. 410, 420 (3 x) und 645 GOÄ für die Duplex-Untersuchung der hirnversorgenden Gefäße berechnet. Manche Kostenträger monieren diese Vorgehensweise. Ausdrücklich stehe in der GOÄ, dass Nr. 404 GOÄ nicht neben Nr. 645 GOÄ berechenbar sei. |
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