· Fachbeitrag · Innere Medizin/Pädiatrie
BMI-Bestimmung im Rahmen stationärer Behandlung: Abrechnung mit „Fallstricken“
Kann eine Bestimmung des BMI auch im Rahmen stationärer Behandlung abgerechnet werden? Diese Frage kann zunächst mit einem grundsätzlichen „ja“ beantwortet werden, bedarf aber einer genaueren Differenzierung:
1. Bestimmung des BMI durch nichtärztliches Personal
Erfolgt die Messung durch nichtärztliches Personal, wäre sie der Nr. 2 GOÄ („Messung von Körperzuständen durch die Arzthelferin“) zuzuordnen. Eine Delegation dieser Leistung im Krankenhaus an nichtärztliches Personal ist aber nach Auffassung der Bundesärztekammer (BÄK) ausgeschlossen.
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