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  • 28.01.2022 · Fachbeitrag · Intensivmedizin

    Welche Voraussetzungen sind nötig, um die Ziffer 435 GOÄ zu liquidieren?

    | Frage: „ Laut Anästhesiekommentar zur GOÄ von Schleppers und Weißauer, herausgegeben vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA; online unter iww.de/s5913 ) kann die Nr. 435 GOÄ auch z. B. in einer als ‚Wachstation‘ bezeichneten Betteneinheit erbracht werden. Diese muss über intensivmedizinisch qualifizierte Ärzte und über spezielles Pflegepersonal sowie über die erforderliche Ausstattung, Räume und Geräte verfügen. Welche Ärzte gelten in diesem Zusammenhang als ‚intensivmedizinisch qualifiziert‘? Was gilt für das ‚spezielle Pflegepersonal‘ und die ‚erforderliche Ausstattung, Räume und Geräte‘? Ist z. B. eine spezielle Qualifikation beim liquidierenden (Chef-)Arzt oder/und seinem Vertreter, in diesem Fall also die Zusatzbezeichnung ‚Intensivmedizin‘ erforderlich?“ |