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  • · Nachricht · Kinderanästhesie

    Gibt es eine Altersgrenze zur Berechnung der Nr. 4 GOÄ?

    | FRAGE: „Kinderanästhesisten müssen regelhaft eine Fremdanamnese bei Kindern und Jugendlichen erheben. Darf ich dafür (regelhaft) die Ziffer 4 (Erhebung der Fremdanamnese …) abrechnen? Und ab welchem Alter ist dies möglich?“ |

     

    Antwort: Die Erhebung der Fremdanamnese ist grundsätzlich nicht an ein Alter gebunden. Da dies allerdings wie o. a. regelhaft erfolgt ist die Anamneseerhebung bei normalem Gesundheitszustand mit der Berechnung einer Beratungsleistung gegenüber der Bezugsperson (z.B. Elternteil) abgegolten. Sofern jedoch eine medizinische Notwendigkeit (z. B. bei bekannten Vorerkrankungen) vorliegt, ist eine Abrechnung durchaus vertretbar (vgl. auch CB 04/2014, Seite 19 ).

     

    Da die Leistungslegende auch für die Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) ‒ im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken abrechnungsfähig ist, wird sich in bestimmten Situationen (z. B. für Verhaltenshinweise nach ambulanten Narkosen bei Kindern) die Notwendigkeit dieser Leistung ergeben.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 47957874