17.09.2020 · Fachbeitrag · Leseranfrage
DRG durch MDK nachträglich in ambulant geändert
| Frage: „Es kommt vor, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine stationäre Behandlung in eine ambulante umwandelt, da laut MDK die medizinische Notwendigkeit der stationären Behandlung nicht gegeben war. Dies geschieht teilweise auch erst längere Zeit nach der Behandlung (in einem Beispiel nach zwei Jahren!). Wenn nun eine Wahlleistungsvereinbarung abgeschlossen wurde sowie Rechnungen gestellt und beglichen wurden, müssen diese Rechnungen dann rückabgewickelt werden? Und können dann nach Ablauf eines längeren Zeitraums noch ambulante Rechnungen für die Chefärzte geschrieben werden? Wie verhält es sich bei Zusatzversicherten? Fällt dem Chefarzt der Erlös ersatzlos weg?“ |
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