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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Abrechnung von neuen Operationstechniken und oxymetrischer Untersuchungen

    | Die Redaktion hat die nachfolgenden Anfragen ausgewählt, da sie zahlreiche CB-Leser interessieren dürften. Die Antwort kommt von unserem Abrechnungsexperten Dr. Berhard Kleinken. |

    Kyphoplastie bei Wirbelkörperfraktur

    Die erste Leserzuschrift befasst sich mit der Abrechnung bei neuen Operationstechniken - konkret geht es um die Liquidation der Kyphoplastie bei einer Wirbelkörperfraktur.  

     

    Frage: „Bei der Abrechnung von Operationsleistungen kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten mit den Versicherungen, da Unklarheiten bei „neuen“ Operationstechniken bestehen. Ein Beispiel hierfür ist die Abrechnung der Kyphoplastie mittels beidseitigem Zugang und zwei Ballons (GOÄ-Ziffer 2332). Darf man hier die Ziffer zweimal zur Abrechnung bringen? Schließlich steht im Leistungsinhalt „je Wirbel“. Oder kann der medizinische Fortschritt geltend gemacht werden, so wie es in den Beschlüssen des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der BÄK bereits im Jahr 2003 festgestellt wurde für einige andere Ziffern an der Wirbelsäule?