· Fachbeitrag · Leserforum
Geriatrisches Basisassessment nach Nr. 857 GOÄ: Wie kann die Durchführung mehrerer Tests abgebildet werden?
| FRAGE: Wie kann ich innerhalb des geriatrischen Basisassessments die Durchführung mehrerer Testverfahren in der Abrechnung darstellen? Kann ich hier Nr. 857 GOÄ wegen mehrerer Tests gesteigert abrechnen oder gibt es dafür eine eigene GOÄ-Ziffer? |
Antwort: Aufgrund der Leistungslegende ist Ziffer 857 auch bei Anwendung mehrerer Testverfahren nur einmal berechnungsfähig. Als Begründungskriterium fallen „mehrere Tests“ aus. § 5 GOÄ nennt u. a. Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und Umstände bei der Ausführung als Bemessungskriterium für die Höherbewertung einer Leistung. Eines dieser Bemessungskriterien sollte neben dem medizinisch sachlichen Grund stets im Begründungstext auf der Rechnung angegeben werden. Im vorliegenden Fall wäre diese also z. B. „ erhöhter Zeitaufwand bei der Auswertung multipler Tests“.Denkbar wäre auch ein erhöhter Zeitaufwand aufgrund mangelnder Mitarbeit des Patienten (z. B. bei bereits vorhandener leichter Demenz).