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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    GOÄ-Abrechnung einer Vakuumversiegelung

    | FRAGE: Wie kann ein Vacuumverband nach GOÄ abgerechnet werden? Hier gibt es ja Vorschläge, die preislich extrem auseinandergehen und meiner Meinung nach teilweise total überzogen sind. Der Arbeitsablauf ist in der Regel ja wie folgt: 1.) Entfernung des Verbandes incl. Schwamm und Drainage, 2.) Behandlung der Wunde, entweder einfach (z. B. auf der Station) oder operativ/Leistung laut OP-Bericht, 3.) Versiegelung, 4.) Anlage der Drainage, 5.) Erneute Versiegelung |

     

    Antwort: In der Tat kursieren eine Reihe von Abrechnungsvorschlägen, die sich in der Praxis nicht bewährt haben. Die Vakuumversiegelung erfolgt allerdings in unterschiedlichen Therapieformen, weshalb eine einheitliche Abrechnungsempfehlung für alle Fallkonstellationen nur schwer gegeben werden kann.

     

    Die Verbandsentfernung bei Wechsel des Verbands und die Behandlung einer Wunde sind komplex zu sehen. Das Entfernen des Schwamms kann also nicht mit den Nrn. 2009 oder 2010 GOÄ für eine „Fremdkörperentfernung“ abgerechnet werden, da diese Leistung nicht für im Rahmen eines Eingriffs eingebrachte Fremdkörper berechnungsfähig ist.