· Fachbeitrag · Leserforum
Liquidationsrecht nicht an Klinikträger abtretbar?
von RA und FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum, www.klostermann-rae.de
| Ein Leser des CB Chefärzte Briefs weist darauf hin, dass das Liquidationsrecht für gesondert berechenbare wahlärztliche Leistungen seinem Wesen nach an die spezielle Arzt-Patienten-Beziehung geknüpft und daher nicht an einen Krankenhausträger abtretbar sei. Er hinterfragt insofern die neueren Chefarztverträge mit Liquidationsrecht beim Krankenhausträger und ‒ soweit überhaupt vereinbart ‒ die Beteiligung des Chefarztes an den Liquidationseinnahmen des Krankenhausträgers aus wahlärztlichen Leistungen. Der CB erläutert die Rechtslage. |
Allgemeine Krankenhaus- und wahl(-ärztliche)Leistungen
Zu den Krankenhausleistungen gehören nach § 2 Abs. 1 S. 1, 2. Halbsatz Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG)
- Allgemeine Krankenausleistungen und
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