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  • 15.01.2020 · Fachbeitrag · Leserforum

    Nr. 870 GOÄ delegieren – ja oder nein?

    | Frage: „Kann ich eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung, die von einer fest angestellten Psychologin des Hauses durchgeführt wurde, nach Nr. 870 GOÄ abrechnen, wenn die Gesamtbehandlung unter meiner fachlichen Anweisung geschieht und ich die Visiten und psychiatrischen Gespräche persönlich durchführe? Sie verweisen im CB 08/2015, Seite 3 auf ein Urteil des OLG Celle, nachdem dies möglich sei. Ich habe jetzt aber auch gehört bzw. gelesen, dass die Kassen als Voraussetzung für diese Vorgehensweise die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin ansehen. Wie ist hierzu ihre Meinung?“ |