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Nur den Schaft einer Hüft-TEP ausgetauscht ‒ wie abrechnen?
| FRAGE: „Unser Chefarzt der Unfallchirurgie hat den Schaft einer Hüfttotalendoprothese (TEP) bei Kronusbruch explantiert und einen verlängerten Spezialschaft implantiert. D. h., es wurde keine komplette Hüft-TEP ausgewechselt. Da es sich nur um den Schaft handelt, können wir keine eindeutige Ziffer finden. Kann man dafür trotzdem die Nr. 2152 GOÄ (Entfernung und erneuter operativer Einbau eines endoprothetischen Totalersatzes von Hüftpfanne und Hüftkopf) berechnen, ggf. analog?“ |
Antwort: Im vorliegenden Fall wäre aus unserer Sicht Nr. 2150 GOÄ (Entfernung und erneuter operativer Einbau eines künstlichen Hüftkopfes oder einer künstlichen Hüftpfanne) ansatzfähig.
Quelle: Ausgabe 02 / 2021 | Seite 2 | ID 47070579