· Fachbeitrag · Leserforum
Wie ist ein sogenannter Blutpatch bei Postpunktionssyndrom nach GOÄ berechnungfähig?
| FRAGE: „Wir bitten um Hilfe bei der Abrechnung eines sog. Blutpatches bei Postpunktionssyndrom (nach Lumbalpunktion Umspritzen der Leckage mit Eigenblut). Haben Sie hier eine Idee bzgl. der GOÄ-Abrechnung?“ |
ANTWORT: Da bei einem Blutpatch nach Lumbalpunktion eine epidurale Injektion von Eigenblut vorgenommen wird, scheidet die für Eigenblutinjektion vorhandenen Nr. 284 GOÄ aufgrund der Bewertung mit nur 90 Punkten (2,3-facher GOÄ-Satz, 12,07 Euro) aus. Besser geeignet auch im Hinblick auf den Leistungsinhalt erscheint hier Ziffer 256 Injektion in den Periduralraum (185 Punkte, 2,3-facher GOÄ Satz 24,80 Euro). Da die Leistung im Gegensatz zu Ziffer 284 die Blutentnahme nicht enthält, kann diese mit Nr. 250 zusätzlich berechnet werden, ebenso eine ggf. erforderliche Lokalanästhesie nach Nr. 490.