· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Chefarzt-Liquidationseinkünfte ‒ steuerpflichtiger Arbeitslohn oder freiberufliche Einkünfte?
von StB Karin Henze, Dortmund, www.karin-henze.de und RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Das Finanzgericht (FG) Münster hat in einem aktuellen Urteil vom 7. Juni 2011 (Az: 1 K 3800/09 L ) festgestellt, dass Einkünfte eines Chefarztes aus wahlärztlicher Behandlung steuerpflichtiger Arbeitslohn und damit dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. Der Auffassung des Chefarztes, es handele sich um freiberufliche Einkünfte, folgte das Gericht nicht. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. |
Der Fall
Ein angestellter Chefarzt hatte mit dem arbeitgebenden Krankenhaus einen Chefarztvertrag geschlossen. Danach gehört zu den Dienstaufgaben des Arztes ‒ das ist in solchen Verträgen üblich ‒ unter anderem
- die Behandlung aller Patienten seiner Abteilung im Rahmen der Krankenhausleistungen,
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