· Fachbeitrag · Neurologie
Sonographie der Substantia nigra
| Die transkranielle Sonographie der Substantia nigra kann nicht mit der Nr. 412 GOÄ analog berechnet werden. Grund ist, dass die Voraussetzung für eine Analogabrechnung fehlt. Diese bestünde darin, dass die Leistung in der GOÄ nicht enthalten ist. Mit den Nrn. 410 bzw. 420 GOÄ ist die Ultraschalluntersuchung eines Organs aber vorhanden. Für den höheren Aufwand einer transkraniellen Sonographie gegenüber anderen Untersuchungen könnte allenfalls der Steigerungsfaktor höher bemessen werden. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2013 | Seite 20 | ID 39618620