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Wie sind Botox-Injektionen bei chronischer Migräne abzurechnen?
| FRAGE: „Bei chronischer Migräne wird Privatpatienten Botolinum-Toxin (Botox) an verschiedenen Stellen injiziert. Bislang habe ich hier die Nr. 255 GOÄ berechnet. Ist das korrekt? Oder ist ggf. auch die Nr. 290 GOÄ ansatzfähig?“ |
Antwort: Botox-Injektionen werden nach Ziffer 252 abgerechnet! Eine Analogbewertung ist nicht erforderlich, da die Leistung lediglich auf die stattgefundene Injektionsform abstellt (subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär) und nicht auf das verabreichte Medikament. Die Leistung unterliegt keiner Mengenbeschränkung und kann je Injektion berechnet werden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 1 | ID 47115933