· Fachbeitrag · Orthopädie
Gelenkknorpeldebridement mittels Radiofrequenzelektrode
| Für das Gelenkknorpeldebridement mittels bipolarer Radiofrequenzelektrode empfehlen wir die Analogabrechnung mit Nr. 706 GOÄ. Das Honorar ist zwar etwas geringer als bei einem Analogansatz von Nr. 2257 (zum Beispiel an Femur oder Tibia), aber etwas höher als beim Analogansatz von Nr. 2256 GOÄ (etwa an der Patella) - „unterm Strich“ gleicht es sich daher zumeist aus. Durch Anwendung des Analogabgriffs werden „Häufungen“ des Ansatzes der Nrn. 2256 bzw. 2257 im Rahmen arthroskopischer Eingriffe vermieden, zudem spricht die Plausibilität hinsichtlich der gerätetechnischen Ähnlichkeit für einen Analogansatz der Nr. 706 GOÄ. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2014 | Seite 20 | ID 42458163