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  • · Nachricht · Otologie

    Wie ist die Replatzierung von Magneten beim Cochlea-Implantat abzurechnen?

    | FRAGE: „Bei einem mit einem Cochlea-Implantat versorgten Kind hatte sich der Magnet auf der linken Seite verschoben. Unter Lokalanästhesie wurden die Magnete auf beiden Seiten entfernt und wieder eingesetzt. Kann ich dafür die Nr. 2010 GOÄ zweimal ansetzen?“ |

     

    Antwort: Nein. Die Leistung nach Nr. 2010 GOÄ ist zur Entfernung von tief sitzenden Fremdkörpern vorgesehen, die von außen eingedrungen sind, nicht jedoch zur Entfernung operativ eingebrachter Teile, wie z. B. Batterien oder Implantate. Im vorliegenden Fall raten wir, für die gesamte Prozedur eine Komplexleistung anzusetzen. Hier bietet es sich ggf. an, die Nr. 3096 GOÄ (Schrittmacher-Aggregatwechsel; 148,81 Euro, 2,3-fach) als Analogbewertung zweimal anzusetzen.

     

    PRAXISTIPP | Der tatsächlich anfallende Zeitaufwand kann über den Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Beim komplikationslosen Schrittmacher-Aggregatwechsel ist kalkulatorisch etwa von 30 Minuten auszugehen. Zum 2,3-fachen Satz wird die Leistung mit 148,81 Euro beim 2,3-fachen Satz vergütet. Falls die OP-Zeit in Ihrem Fall 30 Minuten deutlich unterschreiten sollte, ist ein niedrigerer Steigerungsfaktor empfehlenswert.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2024 | Seite 2 | ID 47005226