· Fachbeitrag · Privatliquidation
Abrechnung der Patientenanleitung zur Heparin-s.c.-Gabe
| FRAGE: Wir leiten Patienten zur s.c.-Injektion von Heparin im Rahmen einer OP an. Gibt es Möglichkeiten, das nach GOÄ abzurechnen? |
Antwort: Grundsätzlich gibt es für derartige Anleitungen keine eigene Leistungsziffer. Wird die Anleitung von einem Arzt vorgenommen, ist eine Abrechnung einer Beratung ggf. möglich. Wird die Leistung an Pflegepersonal delegiert, scheidet eine Abrechnung aus. Dies ist im Übrigen sogar bei einer tatsächlichen Herparingabe während stationärer wahlärztlicher Behandlung der Fall, wenn diese s.c.-Injektion nicht durch den liquidationsberechtigten Arzt oder dessen Vertreter erfolgt.
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46234497