17.07.2018 · Fachbeitrag · Privatliquidation – alle Fachgebiete
Zuschlag E bei Visite und Konsil am selben Tag
| Ein Kostenträger, der meinte, der Zuschlag E sei für ein dringlich angefordertes und unverzüglich ausgeführtes Konsil (Nr. 60 GOÄ) wegen der am gleichen Tag berechneten Visite nicht berechenbar, irrt. Der Chefarzt (Chirurg) hatte zu einer anderen Zeit als jener der Visite persönlich das Konsil beim Internisten telefonisch angefordert und sich auch unmittelbar nach der Untersuchung des Patienten durch den Internisten (einem Oberarzt, der als „ständiger Vertreter“ benannt war, vgl. dazu Anmerkungen nach Nr. 60 in der GOÄ) mit dem Internisten beraten. |
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