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  • · Fachbeitrag · Radiologie

    „Dauerbrenner“ Nr. 5035 GOÄ

    | Das Thema der Berechenbarkeit von Nr. 5035 GOÄ (Skelettteilaufnahme) neben anderen Aufnahmen größerer Skelettbereiche ist ein „Dauerbrenner“ bei Ärzten, Klinikverwaltungen und Abrechnungsgesellschaften. In der Ausgabe des „Chefärzte Brief“ vom November 2010 hatten wir das am Beispiel „Nr. 5035 neben Nr. 5040 (Beckenübersicht)“ dargestellt. |

     

    Dieselbe Fragestellung wie seinerzeit erörtert betrifft aber auch zum Beispiel folgende Bereiche:

     

    • Aufnahmen des Kniegelenks (Nrn. 5030/5031) plus Zielaufnahmen der Patella (Nr. 5035);
    Auch die bereits im Jahr 2010 angesprochenen Arbeitshinweise der Berufsgenossenschaften unterstützen unsere Auffassung weiterhin. Zitat aus den Arbeitshinweisen mit Stand vom August 2014: