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  • · Fachbeitrag · Refresher

    Wann können PCR-Tests im Krankenhaus als Wahlleistung berechnet werden?

    beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | FRAGE: „Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 als Wahlleistung berechnet werden dürfen?“ |

     

    Antwort: Die Abrechnung von PCR-Tests als Wahlleistungen bleibt umstritten. Nach Ansicht der Kostenträger sind die Tests bereits mit dem Zusatzentgelt nach § 26 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgegolten. Seit Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung zwischen den Kostenträgern und der DKG zum 01.08.2021 (online unter iww.de/s5340 ) gilt:

    • Das Zusatzentgelt für die laborbasierten Antigen-Tests beträgt unverändert 19 Euro.