· Fachbeitrag · Refresher
Wann können PCR-Tests im Krankenhaus als Wahlleistung berechnet werden?
beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| FRAGE: „Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit PCR-Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 als Wahlleistung berechnet werden dürfen?“ |
Antwort: Die Abrechnung von PCR-Tests als Wahlleistungen bleibt umstritten. Nach Ansicht der Kostenträger sind die Tests bereits mit dem Zusatzentgelt nach § 26 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) abgegolten. Seit Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung zwischen den Kostenträgern und der DKG zum 01.08.2021 (online unter iww.de/s5340 ) gilt:
- Das Zusatzentgelt für die laborbasierten Antigen-Tests beträgt unverändert 19 Euro.
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