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  • 29.05.2024 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Bedienungsfehler des Anästhesisten führt zum Tod des Patienten: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter!

    | Wer als Arzt seine Sorgfaltspflicht bei der Funktionsüberprüfung nicht einhält, kann sich strafbar machen. Das musste ein Anästhesist in einer Klinik erfahren, der die Sauerstoffunterversorgung des Patienten nicht hatte beheben können. Der Patient verstarb. Das Landgericht (LG) Bielefeld verurteilte den Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung (Urteil vom 22.06.2023, Az. 022 Ns-446 Js 543/19-33/22). Der Fall zeigt, wie wichtig eine gut strukturierte Geräteschulung im Krankenhaus ist. Deren ordnungsgemäße Durchführung sollte bei allen ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Mitarbeitern dokumentiert werden. Andernfalls könnten auch die Klinikleitung oder der Chefarzt unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens haften. |