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  • · Fachbeitrag · Unfallchirurgie / Orthopädie

    Kostenersatz für Tetanus-Impfstoff und Tetanus-Immunglobulin bei der BG-Abrechnung leicht erhöht

    Ab sofort gelten im Rahmen der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften neue Beträge. Die entsprechenden Rundschreiben der Landesverbände der DGUV an die Durchgangsärzte datieren von Ende Oktober 2011. In Rechnung gestellt werden kann nunmehr

     

    • für den Tetanus-Impfstoff ein Betrag von Euro 4,06 (vorher: 3,37 Euro) und
    • für das Tetanus-Immunglobulin ein Betrag von 12,61 Euro (vorher: 12 Euro)

     

    Orientierungsgröße für diesen Kostenersatz ist der Apothekenverkaufspreis der sich auf dem Markt befindlichen Produkte für 10er Packungen einschließlich der Mehrwertsteuer.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 20 | ID 30176080