01.08.2018 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Psychotherapie: In welchem Umfang darf ein Chefarzt Wahlleistungen an eine PiA delegieren?
| Frage: Als leitender Arzt einer Privatklinik für Psychosomatik und Psychotherapie plane ich, eine Psychotherapeutin einzustellen. Diese Therapeutin wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 ihre Approbation erhalten. Dürfen Leistungen, die die Therapeutin VOR Erhalt ihrer Approbation erbringt, schon jetzt über die Private Krankenversicherung abgerechnet werden? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass dieses Vorgehen in anderen Kliniken üblich ist. |
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