· Nachricht · Vertragsarztrecht
Ist eine eEB auch ohne Arzt-Patienten-Kontakt nutzbar?
| FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur eEB gelesen (CB 03/2025, Seite 16 f.). Sie schreiben darin: ‚ … wenn ein Versicherter seine Gesundheitskarte vergessen hat oder die Karte nicht eingelesen werden kann, z. B. aufgrund eines Defekts.‘ Kann man diese Funktionalität auch verwenden, wenn der Patient ein Dauerrezept benötigt, dafür keine Untersuchung nötig ist und er seine Karte im Quartal noch nicht eingesteckt hatte? In einem solchen Fall könnte der Patient eine eEB übermitteln und dann könnte der Arzt ein eRezept ausstellen, ohne dass der Patient im ganzen Quartal in der Praxis (bzw. im Krankenhaus) war. Ist das richtig? Bisher ging es in einem solchen Fall ja auch, dass z. B. ein Bekannter mit der eGK zum Arzt ging, diese eingelesen und dann das Rezept ausgestellt wurde.“ |
Antwort: Wenn ein Arzt einen ihm bereits bekannten Versicherten ohne persönlichen Kontakt behandelt, z. B. telefonisch oder telemedizinisch, können die Versichertenstammdaten über die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) verwendet werden (vgl. Ziffer 4 der Anlage 4a BMV-Ä, iww.de/s12591 ).
Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts vorliegen und insbesondere kein Arztbesuch des Patienten notwendig ist, dürften keine rechtlichen Bedenken gegen die Ausstellung eines eRezepts nach Übermittlung einer eEB sprechen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bei eRezepten seit 2023 die Ausstellung von Mehrfachverordnungen möglich ist (§ 31 Abs. 1b SGB V).
beantwortet von RAin Franziska Dickmann, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de