09.06.2017 · Fachbeitrag · Wahlleistungen
Leserforum: Muss der WLA schon für die prästationäre Behandlung unterschrieben sein?
| Frage: Frage: „ Oft heißt es im Versicherungsvertrag des Patienten: ‚Prästationäre Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten.‘ Dann wird es für uns schwierig, zu argumentieren. Der Patient weiß oft nicht, wie er versichert ist und welche Leistungen sein Vertrag abdeckt. Und der Arzt kann es nicht wissen! Und ist es notwendig, dass der Patient den Wahlleistungsantrag (WLA) schon für die prästationäre Behandlung unterschreibt?“ Oft heißt es im Versicherungsvertrag des Patienten: ‚Prästationäre Leistungen sind im Leistungsumfang nicht enthalten.‘ Dann wird es für uns schwierig, zu argumentieren. Der Patient weiß oft nicht, wie er versichert ist und welche Leistungen sein Vertrag abdeckt. Und der Arzt kann es nicht wissen! Und ist es notwendig, dass der Patient den Wahlleistungsantrag (WLA) schon für die prästationäre Behandlung unterschreibt?“ |
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