· Fachbeitrag · Abrechnung
Krankenhausvergütung und DRG-Abrechnung (Teil 2): Primäre und sekundäre Fehlbelegung
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Rainer Hellweg, armedis Rechtsanwälte, Hannover, www.armedis.de
| In Auseinandersetzungen um die richtige Vergütung von medizinischen Leistungen im Krankenhaus geht es neben Kodierfragen häufig darum, ob der Patient zu kurz bzw. zu lang stationär in der Klinik geblieben ist - es geht also um die „stationäre Verweildauer“. Nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhebt dieser nicht selten den Vorwurf der primären oder der sekundären Fehlbelegung. Dieser Beitrag stellt die rechtlichen Hintergründe dar und zeigt, was es genau mit den Vorwürfen des MDK auf sich hat. |
Vorgaben des Bundessozialgerichts
Um die von der Rechtsprechung vorgegebenen Kriterien zu verstehen, muss man wissen, dass innerhalb des Bundessozialgerichts (BSG) eine Zeit lang Streit zwischen zwei Senaten bestand.
- Der 3. Senat vertrat eine relativ krankenhausfreundliche Auffassung und gestand dem behandelnden Krankenhausarzt bei Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der stationären Aufnahme eines Patienten eine Einschätzungsprärogative zu. Dessen Einschätzung aus der Ex-ante-Perspektive - also aus der Sicht zur Zeit der Aufnahme - sollte im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nur eingeschränkt überprüfbar sein.
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